Versicherungsschutz
Während der Pausen sind unsere Schülerinnen und Schüler auf unserem Grundstück über die JES versichert. Deswegen ist das Verlassen des Schulgrundstückes grundsätzlich nicht erlaubt. Nach dem Mittagessen dürfen ausschließlich Schülerinnen bzw. Schüler der 9./10. Klassen das Schulgelände verlassen.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Kind, denn bei evtl. Beschädigungen des Schulinventars oder des Eigentums eines Mitschülers durch Ihr Kind müssen Sie dann nicht selbst haften.