19. März 2024

Versicherungsschutz

Während der Unterrichtszeiten und Pausen sind unsere Schülerinnen und Schüler auf unserem Grundstück über die JES versichert. Aus diesem Grund ist das Verlassen des Schulgrundstückes grundsätzlich nicht erlaubt.

Nach dem Mittagessen dürfen ausschließlich Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen das Schulgelände verlassen.

Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Kind, denn bei eventuellen Beschädigungen des Schulinventars oder des Eigentums eines Mitschülers durch Ihr Kind müssen Sie dann nicht selbst haften.