19. März 2024

Schriftliche Leistungsmessungen

  • Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Sie erstrecken sich über den Inhalt von höchstens sechs unmittelbar vorhergegangenen Unterrichtsstunden sowie auf Grundkenntnisse. Sie sollen mit einem Zeitaufwand von höchstens 30 Minuten bearbeitet werden können.
  • Stegreifaufgabenwerden nicht angekündigt. Sie werden schriftlich bearbeitet und beschränken sich auf den Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde, einschließlich der Grundkenntnisse. Die Bearbeitungszeit beträgt nicht mehr als 20 Minuten.
  • An dem Tag, an dem eine Klasse einen Jahrgangsstufen-, Grundwissenstest oder eine Vergleichsarbeit schreibt, werden Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben nicht gehalten. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit geschrieben werden. An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, werden Stegreifaufgaben nicht gegeben.
  • Schulaufgaben müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. In einer Woche dürfen höchstens drei angekündigte schriftliche Leistungsnachweise gehalten werden, davon höchstens zwei Schulaufgaben. Für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich am Tage einer angekündigten schriftlichen Leistungsmessung fehlen, wird ein ärztliches Attest gefordert.

Nachschreiben von Schulaufgaben

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nur am Tag einer Schulaufgabe fehlt und am darauffolgenden Tag wieder in der Schule erscheint, kann sie bzw. er an diesem Tag die Schulaufgabe nachschreiben. War eine Schülerin bzw. ein Schüler jedoch einen Schultag oder mehrere Schultage vor der Schulaufgabe krank, wird ein Nachtermin vereinbart. Dieser Termin muss eine Woche vorher angekündigt sein. Wird dieser Nachtermin ohne Entschuldigung nicht wahrgenommen, wird die Leistungsmessung automatisch mit 6 (ungenügend) bewertet.

Anzahl der Schulaufgaben pro Schuljahr

Vorrückungsfach
Klasse/Jahrgangsstufe5678910
Deutsch444433
Englisch444433
Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I)444443
Mathematik
(Wahlpflichtfächergruppe II und III)
Physik (Wahlpflichtfächergruppe I)
 

4

 

4

 

3
2

 

3
2

 

3
3

 

3
3

Physik (Wahlpflichtfächergruppen II und III)222
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
(Wahlpflichtfächergruppe II)

3

3

3

3

Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I)222
Chemie (Wahlpflichtfächergruppen II und III

2

2

 Sozialwesen (als Prüfungsfach in der Wahlpflichtfächergruppe III)

3

3

3

3

Auszug aus der Realschulordnung (RSO) §§ 17 und 18