19. März 2024

Hausordnung und Regeln

Entsprechend des Leitbilds unserer Schulfamilie wird unser Zusammenleben vom Geist des Evangeliums bestimmt; daher beginnen wir jede Schulwoche mit einer gemeinsamen Andacht und jeden Schultag mit einem Gebet. Durch viel Engagement, Einsicht sowie Bereitschaft zur Rücksichtnahme und Verantwortung werden wir zum einen die Bildungsziele der Realschule möglichst gut erreichen und kommen zum anderen dem Wunsch aller nach, in einem konstruktiven Lernklima Voraussetzung dafür zu schaffen, dass

  • jede/r zur optimalen Leistung gelangen kann und
  • jede/r sich wohl fühlen kann, ohne eine/n andere/n zu beeinträchtigen sowie
  • jede/r – abhängig von ihren/seinen Talenten/Fähigkeiten – Unterstützung erhält.

Regeln für den Unterricht

  1. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
  2. Falls eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer sein sollte, hat dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  3. Ein einmaliges Glockenzeichen am Ende der Pausen zeigt an, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler sofort in ihren/seinen Unterrichtsraum begibt und die Arbeitsmittel für die folgende Unterrichtsstunde bereitlegt.
  4. Nach zweimaligem Glockenzeichen beginnt der Unterricht, währenddessen das Essen nicht gestattet wird.
  5. Während des Stundenwechsels hält sich niemand aus der Schülerschaft weder auf Treppen, Gängen, Toiletten noch beim Kiosk des Hausmeisters auf. Lärmen und Herumjagen stören den Unterricht in anderen Klassen.
  6. Toilettengänge während des Unterrichts sind nur in Ausnahmefällen möglich.
  7. Jede Schülerin und jeder Schüler informiert sich täglich, und zwar vor Beginn des Unterrichts und am Ende der Mittagspause, an den Bildschirmen über aktuelle Veränderungen im Stundenplan.
  8. Fehlende Schülerinnen und Schüler werden durch die unterrichtende Lehrperson zu Beginn jeder Stunde zuverlässig im Schulmanager vermerkt. Bei unentschuldigt fehlenden Schülerinnen und Schülern wird aus dem Sekretariat telefonisch zu Hause nachgefragt.
  9. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit ohne schriftliche Abmeldung nicht verlassen werden. Die Abmeldung vom Unterricht muss entweder schriftlich durch die Eltern rechtzeitig vorher bei der Klassen-/ Schulleitung beantragt werden, oder, bei unvorhersehbaren Beschwerden, durch die Klassenleitung schriftlich genehmigt worden sein. Ist die Klassenleitung nicht erreichbar, kann auch die Lehrkraft der nächsten Stunde durch einen Vermerk im Schulmanager/Ausdruck einer schriftlichen Entschuldigung die Befreiung gewähren. Diese schriftliche Entschuldigung ist durch die Eltern unterschrieben im Sekretariat abzugeben.

Regeln für Klassenzimmer, Schulgebäude und -gelände

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit ihres/seines Arbeitsplatzes sowie ihres/seines Ablage-/ Schließfaches zuständig.
  2. Abzulegende Kleidungsstücke werden an die dafür vorgesehenen Garderoben gehängt.
  3. Vorschläge für die Ausgestaltung des Klassenzimmers werden mit der Klassenleitung besprochen und nach Möglichkeit verwirklicht.
  4. Bei Unterrichtsschluss sind abgelegte Arbeitsutensilien vom Tisch zu entfernen und sicher – z. B. im Schließfach – zu deponieren. Die Stühle werden hochgestellt.
  5. Der wöchentlich festgelegte Tafeldienst reinigt unaufgefordert nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel. Findet Unterricht in anderen Räumen statt, achtet der Ordnungsdienst darauf, dass die Tafel ebenfalls gesäubert und Unrat vom Fußboden aufgehoben wird. Zusätzlich organisiert die Klassenleitung den Reinigungsdienst. Dieser sorgt dafür, dass das Klassenzimmer im gefegten Zustand verlassen wird.
  6. Bei Wechsel in andere Unterrichtsräume achtet der Ordnungsdienst darauf, dass das Licht ausgeschaltet sowie Fenster und Türen geschlossen werden, um Energie zu sparen.
  7. Um schädliche Folgen für die Umwelt zu vermeiden, sind alle Abfälle in die dafür vorgesehenen Müllbehälter zu werfen.
  8. Wenn Schnee auf dem Balkon liegt, darf dieser nicht betreten werden. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgrundstück und auf dem Weg zur und von der Schule wegen erhöhter Unfallgefahr verboten.
  9. Für mutwillige und fahrlässige Zerstörungen und Beschädigungen haftet der Verursacher. Die dadurch entstandenen Kosten sind von deren/dessen Eltern zu tragen.
  10. Alkohol- und Tabakkonsum bzw. Energiedrinks sind während der Schulzeit für alle Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.
  11. Sämtliche digitale Speichermedien (wie z. B. Handys, Tablets und Smartwatches), die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, sind grundsätzlich während der Schulzeit auf dem -gelände ausgeschaltet (BayEUG Art. 56 Absatz 5).

Pausen und unterrichtsfreie Zeit

  1. Ungenehmigtes Verlassen des Schulgrundstückes ist wegen des dann fehlenden Versicherungsschutzes nicht erlaubt. Ausnahmen genehmigt die Hausaufsicht.
  2. Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe dürfen nach dem Mittagessen (frühestens ab 11:30 Uhr) das Schulgrundstück unter der Bedingung verlassen, dass sie nicht gegen die Regeln der RSO und des Schulvertrages verstoßen.
  3. Private elektrische Geräte dürfen in der Schule weder aufgeladen noch ungefragt verwendet werden.
  4. Die Schülerbücherei ist in der Mittagspause geöffnet. Die Benutzung des PC-Arbeitsplatzes regelt die Bibliotheksaufsicht.
  5. Sportliche Betätigung im Bereich des Schulteichs sowie der Freisportanlage ist während der unterrichtsfreien Zeit nur unter Aufsicht erlaubt.
  6. Die Verteilung von Sport- und Spielgeräten regeln die Mitglieder der Spieltheke. Der Billardschlüssel wird von der Bibliotheksaufsicht oder dem Sekretariat gegen Pfand ausgegeben.
  7. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Regeln für Hygiene sind im eigenen Interesse einzuhalten. Dennoch auftretende Verunreinigungen/Beschädigungen sind umgehend der Hausaufsicht zu melden.
  8. Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, die Schule ohne privates Kraftfahrzeug sicher zu erreichen. Kraftfahrzeuge aller Art bedeuten eine zusätzliche Umweltbelastung und ein erhöhtes Unfallrisiko. Deswegen soll der Schulweg nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.
  9. Während der Pausen sind Schülerinnen und Schüler Fahrten mit Fahrzeugen aller Art nicht gestattet.
  10. Besucher der JES werden gebeten, sich unmittelbar nach Betreten des Hauses bei der Hausaufsicht bzw. der Schulleitung zu melden.

Regeln zum äußeren Erscheinungsbild

Bekleidung, welche die Zugehörigkeit zu extrem politischen Einstellungen demonstriert, wird nicht geduldet. Ebenso unerwünscht sind Kleidungsstücke mit Aufdrucken, die sexistische, rassistische, beleidigende, Gewalt verherrlichende oder antireligiöse Inhalte besitzen bzw. zu freizügig sind.

Regeln für den Schulbusverkehr

Zur Vermeidung von Unfällen ist Drängeln beim Einsteigen in die Schulbusse untersagt. In den Bussen ist den Anordnungen der Busfahrerin/des Busfahrers Folge zu leisten. Generell wird von den Schülerinnen und Schülern auch auf dem Schulweg ein Benehmen erwartet, das dem einer christlichen Schule entspricht.