19. März 2024

Entschuldigungen und Freistellungen

Um für größtmögliche Sicherheit auf dem Schulweg zu sorgen, bitten wir Sie als Erziehungsberechtigte/n auch weiterhin mit uns Hand in Hand zu arbeiten. Deswegen unsere dringende Bitte, unbedingt v o r Unterrichtsbeginn Bescheid zu geben, falls Ihr Kind fehlt.

Unsere Schulsekretärinnen vergleichen nach der ersten Unterrichtsstunde die Namen der entschuldigten Schülerinnen bzw. Schüler mit der Anwesenheitsliste, die aus der Klasse kommt. Sollte jemand fehlen, der nicht entschuldigt ist, rufen wir umgehend Sie als Erziehungsberechtigte/n zurück.

Aus diesem Grunde aktualisieren wir zu Beginn eines jeden Schuljahres die Notfalldatenlisten und überprüfen die Telefonnummern, unter der wir Sie wochentags in der Zeit zwischen 8 und 9 Uhr erreichen können.

Sollten sich im Laufe des Schuljahres Änderungen im privaten Bereich (Telefon- bzw. Handynummern, Adresse, Familienverhältnisse etc.) ergeben, bitten wir um schriftliche Mitteilung an unser Sekretariat.

Unterrichtsbefreiungen

… wegen Arztterminen, Vorstellungsgesprächen oder aus dringenden familiären Gründen müssen spätestens einen Tag vorher schriftlich durch Sie als Erziehungsberechtigte/r beantragt und von der Klassenleitung (nur einen Tag) bzw. Schulleitung (alles über einen Tag hinaus) genehmigt werden. Stundenweise Befreiungen können Sie im Schülertagebuch eintragen oder auch formlos beantragen.

Das Formular für den Antrag auf Beurlaubung erhalten Sie durch einen Klick auf das Bild rechts oder hier als PDF.

Die Schülerin bzw. der Schüler wird gebeten, vom Klassenleiter genehmigte Freistellungen rechtzeitig auch im Sekretariat zu melden, damit keine unnötigen Rückfragen bei Ihnen als Erziehungsberechtigte/r erfolgen muss.

Nach wie vor bitten wir, am ersten Tag nach Rückkehr in die Schule, um eine schriftliche Entschuldigung über die gesamte Fehlzeit Ihrer Tochter/Ihres Sohnes, die bei der Klassenleitung abzugeben ist. Vordrucke dazu finden Sie im Schülertagebuch. Entschuldigungen können aber auch weiterhin formlos vorgelegt bzw. per FAX und E-Mail gesendet werden.